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Punktlandung – ein schnell entschiedener Leistungsfall trotz nicht vorhandener medizinischer Nachweise bei Meldung bei leistbar24!

Unser Mandant war seit 1 Jahr arbeitsunfähig psychisch erkrankt und hatte bei seiner Erstmeldung bei uns keine (Fach-)Arztberichte vorliegen.

Da er zu dem Zeitpunkt überlegte eine medizinische Rehabilitation anzutreten, haben wir ihm empfohlen diese Maßnahme zu beantragen und auszuführen.

Der anschließende Reha-Entlassungsbericht ergab, dass er in zuletzt ausgeübter Tätigkeit als angestellter Erzieher unter 3 h täglich arbeitsfähig war, allerdings mehr als 6 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein könnte.

Gleichzeitig haben wir eine Tätigkeitsbeschreibung erstellt, mit der unser Mandant seine behandelnde Hausärztin über seine zuletzt ausgeübten Tätigkeiten informiert hat. Damit wurde die Ärztin in die Lage versetzt, den Arztfragebogen der Versicherungsgesellschaft aussagekräftig zu beantworten.

Der Mandant arbeitete zudem in einem Nebenjob, über den er allerdings kaum Einnahmen erzielte. Auch diese Tätigkeiten haben wir im Rahmen der Tätigkeitsbeschreibung ausführlich beschrieben.

Nach Zusammenstellung der relevanten Nachweise (Tätigkeitbeschreibungen, von Hausärztin ausgefüllter Arztfragebogen, Reha Entlassungsbericht, ausgefüllter Fragebogen (Selbstauskunft) sowie Ausbildungs- und Einkommensunterlagen) haben wir den entscheidungsreifen Leistungsantrag in Vollmacht an die Versicherungsgesellschaft gesandt.

Der Leistungsantrag lag dem Versicherer eine Woche lang vor und wurde ohne Nachfrage positiv entschieden.

An diesem Leistungsfall wird gut sichtbar, wie wichtig die Vorarbeit zur Erstellung eines entscheidungsreifen Leistungsantrages ist, der den Versicherer überhaupt erst in die Lage versetzt eine positive Entscheidung über die Berufsunfähigkeit des Leistungsantragstellers zu treffen.